REISINGER SONNENSTROM GmbH & Co. KG · Boschstraße 2 · D-82281 Egenhofen · Gewerbegebiet Unterschweinbach
Tel.: +49 (0)8145/210 · E-Mail: info@reisinger-sonnenstrom.de
- Photovoltaik für den Landkreis Fürstenfeldbruck und die Regionen um München -
Bei der Energieversorgung spielen die regenerativen Energien in der Zukunft
eine wesentliche Rolle.
Eine Alternative: Die Stromgewinnung durch Strom aus der Sonne.
Hightech, die mit neuester Technologie der Photovoltaik dem Klimawandel entgegenwirkt
durch die Verringerung der C0²-Emmission.
Sie wollen Sonnenenergie als alternative Energie nutzen, Stromerzeuger werden, "Strom ernten" und
rentable Rendite erwirtschaften, zur Energiewende und zum aktiven, sichtbaren Umweltschutz beitragen?
Unsere Solarpower und unser
Solarservice rund um den Solarstrom ist
bekannt im Landkreis Fürstenfeldbruck, Landkreis
Dachau, Landkreis Freising und rund um München!
SonnenStromKraftWerke von Reisinger Sonnenstrom stehen für:
Fachmännische und persönliche
Photovoltaikberatung.
Verkauf
von Hochleistungsmodulen namhafter PV
Hersteller und PV Lieferanten.
Professionelle
Montage durch spezialisierte
Elektrotechniker u. Elektromeister.
Anmeldung beim EVU Energieversorger (komplette
Abwicklung)
Wechselrichterservice (Service mit
Zertifikation)
Solarstrom aus einer
Hand
Reisinger Sonnenstrom PV-Technologie durch Einsatz hochwertiger Markenprodukte der Firmen:
Samsung, Hyundai, Schott und TrinaSolar (Photovoltaikmodule)
FRONIUS und SolarMax (Wechselrichter)
und SCHLETTER (Montagegestell)
Sie benötigen sofort eine Photovoltaik-Anlage? Ihre Finanzierung ist bewilligt?
Schnell bei Reisinger Sonnenstrom anrufen oder mailen - fragen Sie nach:
Seit 1.1.2009 müssen alle neuen Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Nach Paragraph 16 des novellierten EEG gibt es nur dann einen Vergütungsanspruch, wenn der Standort und die Leistung einer Solarstromanlage der Bundesnetzagentur gemeldet wurde.
Nach Informationen des Solarenergie-Fördervereins Deutschland besteht diese Verpflichtung nicht für ältere Anlagen. Die Bundesnetzagentur plant, im September ein Informationsblatt auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Die Verpflichtung, eine Solarstromanlage zu melden, besteht unabhängig vom noch einzurichtenden Anlagenregister. Hier sollen alle regenerativen Stromerzeuger eingetragen werden.
Die besondere Meldepflicht für Solarstromanlagen ist ins EEG aufgenommen worden, weil sich die zukünftige Vergütung auch am Ausbau der Photovoltaikleistung orientiert. Bislang gibt es aber keine verlässlichen Daten über den Ausbaustand der Photovoltaik.
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Ein Bericht von AWi aus „Solarthemen“ – Der Infodienst für REGENERATIVE ENERGIEHeft 287 vom 04.09.2008